COMPLETA

COMPLETA ist ein umfassendes Komplettpaket, das die wichtigsten Deckungslücken zur Grundversicherung schliesst. Mit der Zusatzversicherung COMPLETA sind Sie optimal abgesichert und können sich beruhigt zurücklehnen.

Das  Komplettpaket COMPLETA bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen, darunter die Deckung von Komplementärmedizin, Medikamenten, Fitnessabos, Sehhilfen und Behandlungen im Ausland. Mit COMPLETA sind Sie rundum abgesichert und können sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren.

COMPETA – was Sie wissen sollten

Sie profitieren von den folgenden Leistungen und Vorteilen:

Es werden 90% der Kosten bis maximal 1'500 Franken pro Kalenderjahr aus COMPLETA für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände erstattet (z.B. Blutdruckmessgeräte, Einlagen für Schuhe etc.) 

Die Voraussetzung ist, dass die Hilfsmittel und Gegenstände von KLuG anerkannt sind. Bitte beachten Sie, dass wir für wiederverwendbare Hilfsmittel die Kosten bis zum festgelegten Betrag übernehmen.

Siehe Listen: 

– Wiederverwendbare Mittel und Gegenstände 
Mittel und Gegenstände

Aus der COMPLETA werden Ihnen 90% der Kosten bis maximal 300 Franken pro Kalenderjahr für Ihre Brillengläser und Kontaktlinsen vergütet.

Sie erhalten 90% der Kosten bis maximal 750 Franken pro Jahr für vorbeugende Massnahmen wie Impfungen, Herz-Kreislauf-Checks, Ultraschalluntersuchungen, Raucherentwöhnung oder Krebsvorsorgeuntersuchungen.

Damit die Massnahme der Prävention vergütet wird, muss diese von KLuG anerkannt sein.

Siehe Liste:

Anerkannte Massnahmen zur Prävention

Aus COMPLETA erhalten Sie 75% der Ausgaben erstattet, jedoch maximal 200 Franken pro Jahr für Bewegungsangebote der Gesundheitsförderung wie Kraft- und Ausdauertraining im Fitnessstudio (Fitnessabonnement) sowie diverse Kurse (Aquafit, Gymnastik, Erste Hilfe etc.).

Pro Bereich beträgt der Anspruch pro Kalenderjahr:

– Fitness 75% maximal 200 Franken
– Rücken / Körperschule 75% maximal 200 Franken
– Kurse für Ernährung, Entspannung, Bewegung 75% maximal 200 Franken
– Schwangerschaft 75% maximal 500 Franken 

Die Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass das Fitnesscenter, der Kurs und/oder die Kursleitenden von KLuG anerkannt sind. Leistungen an Abonnemente die vor Versicherungsbeginn gekauft worden sind, werden nicht rückerstattet. 

Siehe Liste:

– Anerkannte Massnahmen zur Gesundheitsförderung

Sie haben Anspruch auf eine Kostenerstattung von 75% für bestimmte Behandlungsformen, wie beispielsweise nichtärztliche Psychotherapie, Sterilisation, Vasektomie und weitere Leistungen. Der Betrag ist auf maximal 4'500 Franken pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Rückerstattung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

– die Behandlung ist von einem Arzt bzw. einer Ärztin verordnet worden.
– es ist ein vorgängiges Gesuch um Kostengutsprache eingereicht worden.
– der behandelnde Arzt / Therapeut ist von KLuG anerkannt.
– die spezielle Behandlungsform ist von KLuG anerkannt.

Siehe Liste:

– Spezielle Behandlungsformen

Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Sie aus der Zusatzversicherung COMPLETA Anspruch auf eine Kostenbeteiligung in Höhe von 75% für Zahn- oder Kieferfehlstellungskorrekturen wie beispielsweise eine Zahnspange sowie für die Entfernung der Weisheitszähne. Die Erstattung ist auf maximal 10'000 Franken pro Kalenderjahr begrenzt. Dieses Angebot bietet Ihnen die Möglichkeit eventuelle Fehlstellungen frühzeitig zu korrigieren, um langfristige Probleme zu vermeiden.

Bitte beachten Sie:

  • Zahn- und Kieferfehlstellungen sowie Weisheitszahnentfernungen werden nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärztegemeinschaft (SSO) verrechnet.
  • Wenn Sie Kostenbeiträge an Schul- und Jugendzahnpflege erhalten, verringert sich unser Beitrag entsprechend.
  • Für Verbrauchsmaterial wie Zahnbürsten, Zahnpasta, Zahnseide etc. erhalten Sie keinen Beitrag.

 

Aus COMPLETA erhalten Sie 90% der Kosten für ambulante Behandlungen bei Nichtvertragsärzten (exklusive Psychotherapien).

Nichtvertragsärzte, auch bekannt als Ärzte im Ausstand, lehnen es ab, ihre Leistungen zu den üblichen Tarifen abzurechnen. Sie sind nicht an die Tarife der Grundversicherung gebunden und können ihr Honorar selbst festlegen. Die Rechnungen stellen sie direkt den Patienten aus. Dies ermöglicht ihnen eine gewisse Flexibilität in der Preisgestaltung und Unabhängigkeit von den üblichen Abrechnungsregeln. Aus der Grundversicherung werden keine Kosten übernommen.

 

Zusätzlich zu den Transportleistungen der Grundversicherung erhalten Sie bis zu 100'000 pro Kalenderjahr für Rettungs-, Bergungs- oder Nottransporte in der Schweiz. Damit können Sie sicher gehen, dass Sie im Falle eines Notfalls angemessen versorgt werden.

Die Deckung gilt gesamthaft für inländische Rettungs-, Bergungs-, Verlegungs- und Nottransporte pro Kalenderjahr.

Aus COMPLETA erhalten Sie im Rahmen Ihrer Versicherung 90% der Kosten für Medikamente der Schulmedizin und 75% der Kosten für Heilmittel der Komplementärmedizin, die nicht von Ihrer Grundversicherung übernommen werden.

Es ist für die Kostenübernahme Voraussetzung, dass die verschriebenen Heilmittel ärztlich genehmigt und von Swissmedic anerkannt sind. Medikamente, die in der Liste spezieller Präparate oder von der Grundversicherung abgedeckt sind, werden nicht berücksichtigt. Es ist wichtig, dass nur zugelassene Behandlungen in Anspruch genommen werden, um eine angemessene Versorgung zu gewährleisten.

In EU- und EFTA-Ländern sowie Grossbritannien werden Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen, die über die Leistungen der Grundversicherung hinausgehen, aus COMPLETA erstattet. Ausländische Kostenbeteiligungen werden ab einem Betrag von über 300 Franken übernommen. Im übrigen Ausland erhalten Sie aus COMPLETA ebenfalls die Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei Sie die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen müssen.

Bei einer Notfallbehandlung im Ausland (ambulant und stationär) gelten folgende Bedingungen:

  • Sie befinden sich vorübergehend im Ausland. 
  • Ihre Heimreise oder Verlegung in die Schweiz ist nicht zumutbar.
  • Sie lassen die notwendendigen Schritte über die Notrufzentrale (+41 43 340 16 25) organisieren.
  • Bei ambulanten Behandlungen gilt als Voraussetzung, dass Sie sich temporär (bis max. 12 Monate) im Ausland befinden.

Bei gezielten Behandlungen im Ausland (ambulant) erhalten Sie 90% der Kosten bis maximal 1'000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen.

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Hinweise für spezielle Methoden

[1] Die Kosten der Therapiemethoden übernehmen wir ausschliesslich aus der COMPLETA EXTRA/COMPLETA PLUS Zusatzversicherung.

[2] Die Kosten dieser Therapiemethoden übernehmen wir nur aus der COMPLETA EXTRA/COMPLETA PLUS Zusatzversicherung. Führt diese ein EMR zertifizierter medizinischer Masseur oder Naturheilpraktiker durch, ist eine Kostenübernahme aus SANA oder COMPLETA mit Ergänzung aus COMPLETA EXTRA/COMPLETA PLUS möglich.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie in unserer Liste «Anerkannte Therapiemethoden der Komplementärmedizin».

[3] Die Kosten aus TOP oder COMPLETA sind limitiert – diese übernehmen wir je nach Produkt unterschiedlich. Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie auf unserer Liste «Anerkannte Behandlungsformen».